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P wie Parken
Automatik-Getriebe: Muss die Handbremse angezogen werden oder reicht Position P?
Die meisten Autos mit Automatik haben die Position P fürs Parken. Doch reicht diese Hebelstellung oder müssen Fahrer die Handbremse dennoch anziehen?
Wer sein Auto parkt, der sollte stets einen Gang einlegen und die Handbremse anziehen, um zu verhindern, dass das Fahrzeug ein Eigenleben entwickelt und davon rollt. Allerdings motten immer mehr Hersteller die Handschaltung ein. Autos mit einem Automatikgetriebe wiederum haben in aller Regel eine eigene Hebelstellung für Parken – gekennzeichnet durch ein P. Somit stellt sich die Frage: Müssen Autofahrer die Handbremse überhaupt noch anziehen?
Die Frage lässt sich wohl am besten mit Jein beantworten. Aus rein technischer Sicht würde in den meisten Fällen die Parkposition genügen. Steht der Schalthebel auf P, greift ein Sperrstift mechanisch in die Verzahnung des Getriebes hinein. Dadurch wird das Auto am Wegrollen gehindert.
Handbremse ziehen bei Automatik: Ist das noch nötig?
Allerdings kann der Sperrstift bei hoher Belastung – wie beispielsweise einer größeren Steigung oder einem starken Gefälle – nachgeben. Daher ist es auch bei Autos mit Automatikgetrieben ratsam, die Handbremse zu ziehen, um auf Nummer sicherzugehen.
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Das gilt auch in der kalten Jahreszeit, obwohl man davor früher warnte. Denn ein „Einfrieren der Bremsbacken“, wie es früher bei Fahrzeugen mit Trommelbremsen und kaum geschützten Seilzügen nach längeren Standzeiten teilweise vorkam, ist bei der modernen Technik kaum mehr möglich.
Handbremse ziehen bei Automatik: Autofahrer müssen Maßnahmen treffen um Unfälle zu verhindern
Doch das ist nicht der einzige Grund, warum man die Handbremse auch bei Autos mit Automatikgetriebe nutzen sollte: Versicherungen und Berufsgenossenschaften verlangen es von Dienstwagennutzern, damit sich das Auto nicht versehentlich selbstständig macht und einen Unfall verursacht. Ohne Handbremse entfällt zudem der Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Eine wichtige Bedeutung kommt auch dem Paragrafen 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu. Dort heißt es zu den Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen: „Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird.“ Somit gilt auch weiterhin: Schalthebel auf P stellen, Motor ausschalten und Handbremse anziehen. (Mit Material der Deutschen Presse-Agentur)