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Rekordverdächtig

„Gas und Bremse verwechselt“: Linienbusfahrer kommt innerhalb von eineinhalb Stunden dreimal von Straße ab

Innerhalb von gerade einmal 90 Minuten ist ein 33-Jähriger mit seinem Bus dreimal von der Straße abgekommen. Auf Facebook wundern sich die Nutzer, wie so etwas passieren kann.

Im Straßenverkehr gibt es immer wieder Ereignisse, bei denen man sich kaum des Gedankens erwehren kann, der Fahrer habe es auf einen neuen Rekord angelegt. So wurde ein Münchner beispielsweise tatsächlich 85 Mal in einem Monat geblitzt – das Bußgeld hatte es dementsprechend in sich. Und ein 25-Jähriger überfuhr in einem Tunnel glatt 64 rote Ampeln. Nun hat ein Busfahrer in Niedersachsen eine rekordverdächtige Aktion abgeliefert.

„Gas und Bremse verwechselt“: Linienbusfahrer kommt innerhalb von 90 Minuten dreimal von der Straße ab

Wie die Polizei Hildesheim berichtet, schaffte es der 33-Jährige innerhalb von nur 90 Minuten dreimal mit seinem Bus von der Straße abzukommen. Das erste Missgeschick passierte ihm an einer Verkehrsinsel: Dort touchierte der Linienbus die Umrandung. Nur wenig später blieb der Mann mit seinem Bus bei einem Wendemanöver auf einem Acker stecken – erst mithilfe eines Traktors konnte der Bus wieder befreit werden. Doch die Pannenserie war noch nicht vorbei.

Bus kommt in 90 Minuten dreimal von Straße ab – „Zum Glück, war es nur der Acker, den er getroffen hat“

Als der 33-Jährige seine Fahrt nach der „Befreiung“ fortsetzte, landete er schon kurz darauf erneut neben der Straße in einem Acker. Wie das passieren konnte? Er habe laut eigenen Angaben „Gas und Bremse verwechselt“, schreibt die Polizei. Nach der Unfallaufnahme sei dann der Chef des Fahrers erschienen und habe sich persönlich um den Verbleib des Busses gekümmert.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Unter dem Facebook-Post der Hildesheimer Polizei sammelten sich schnell einige Kommentare an:

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

  • „Ernsthaft?“
  • „Auweia! Gibt es da nicht auch Voraussetzungen zur Erfüllung der Personenbeförderung?“
  • „Mein Vater fährt auch nicht besser. Unbelehrbar.“
  • „Zum Glück war es nur der Acker, den er getroffen hat.“
  • „Geht gar nicht.“

Rubriklistenbild: © Polizei Hildesheim

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